Berufs- und Ehrenkodex

Als gerichtlich beeideter Sachverständiger bin ich bemüht, die Dolmetschtätigkeit nach bestem Wissen und Gewissen unvoreingenommen und unparteiisch auszuüben. Das gilt nicht nur für den Umgang mit Behörden sondern genau so auch mit Privatkunden. Die Verpflichtung der Verschwiegenheit besteht über die Beendigung des Auftrangsverhältnisses hinaus.

Der Ehrenkodex des Gerichtsdolmetschers - des Mitglieds der Kammer der Gerichtsdolmetscher der Tschechischen Republik - bildet einen festen Bestandteil meiner Tätigkeit. (www.kstcr.cz)

Honorare

Für die abzurechnenden Honorare für das Dolmetschen und/oder für das Übersetzen gilt als Richtlinie die Empfehlung der Minimaltarife des Dolmetscher- und Übersetzerverbands der Tschechischen Republik.

Diese Tarife hängen von der Anzahl der Normalseiten des Zieltexts ab. Unter einer Normalseite versteht man 1800 Anschläge (d.h. 30 Zeilen a 60 Anschläge inklusive Leerzeichen).

Ich bin Mwst.-Zahler!

 

 

 


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