Als gerichtlich beeideter Sachverständiger
bin ich bemüht, die Dolmetschtätigkeit nach bestem Wissen und Gewissen
unvoreingenommen und unparteiisch auszuüben. Das gilt nicht nur für
den Umgang mit Behörden sondern genau so auch mit Privatkunden. Die
Verpflichtung der Verschwiegenheit besteht über die Beendigung des Auftrangsverhältnisses
hinaus.
Der Ehrenkodex des Gerichtsdolmetschers
- des Mitglieds der Kammer der Gerichtsdolmetscher der Tschechischen
Republik - bildet einen festen Bestandteil meiner Tätigkeit.
(www.kstcr.cz)
Für die abzurechnenden Honorare für das Dolmetschen
und/oder für das Übersetzen gilt als Richtlinie die Empfehlung der Minimaltarife
des Dolmetscher- und Übersetzerverbands der Tschechischen Republik.
Diese Tarife hängen von der Anzahl der
Normalseiten des Zieltexts ab. Unter einer Normalseite versteht man
1800 Anschläge (d.h. 30 Zeilen a 60 Anschläge inklusive Leerzeichen).
Ich bin Mwst.-Zahler!